Geiz ist nicht geil: Qualitätswettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen
Das geltende Vergaberecht enthält ein klares Bekenntnis zum Qualitätswettbewerb. Es hat sich aber bei manchen Auftraggeberinnen eine Vergabekultur entwickelt, die schwergewichtig auf den Preiswettbewerb abzielt. Doch Vergabekulturen lassen sich diskutieren und verändern.
Informationen zur Person
Rechtsanwalt Marc Steiner amtet seit Januar 2007 als Richter am schweizerischen Bundesverwaltungsgericht. Seine Abteilung befasst sich unter anderem mit Fällen aus den Bereichen Vergabe-, Marken- und Kartellrecht. Marc Steiner war seit einer Assistentenstelle für Staats- und Verwaltungsrecht (Universität Basel) fast ausschliesslich im Dienste der Justiz tätig. Zwecks Vertiefung der europarechtlichen Kenntnisse hat er zwei Praktika am Gerichtshof der Europäischen Union absolviert. Er publiziert zu vergaberechtlichen Fragen und ist namentlich Koautor der „Praxis des öffentlichen Beschaffungsrechts“. Im Rahmen der Anhörung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments zum Thema „Modernisierung der öffentlichen Auftragsvergabe“ vom 24. Mai 2011 ist Marc Steiner als Experte beigezogen worden. Im Auftrag des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), wo man sich unter dem Stichwort „Sustainable Public Procurement (SPP)“ um die weltweite Verbreitung der nachhaltigen Beschaffung bemüht, hat er mit Blick auf Rio +20 die Anleitung zur Strukturierung der entsprechenden Rechtsgutachten für die Pilotländer bearbeitet (Sustainable Public Procurement Implementation Guidelines, „Legal Review“, 2012). Im September 2015 und im Februar 2017 wurde Marc Steiner von der WTO als Referent zum Government Procurement Agreement Symposium beziehungsweise zum Symposium on Sustainable Procurement eingeladen.