BöB/IVöB
Am 1. Januar 2021 trat das neue Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) in Kraft und gilt für alle Beschaffungen des Bundes. Ziel ist es, vom reinen Preiswettbewerb hin zu mehr Qualitätswettbewerb zu kommen. Für die Bauwirtschaft ist dieses Ziel zentral.
Das neue BöB hat nicht mehr nur den wirtschaftlichen, sondern daneben neu auch den volkswirtschaftlichen, ökologischen und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel zum Ziel. Der Zuschlag muss an das «vorteilhafteste» Angebot erfolgen, statt wie bisher an das «wirtschaftlich günstigste» Angebot.
Nach den Juristen sind die Praktiker gefragt
Nach der Revision des Gesetzes und des entsprechenden Verordnungstextes hat die KBOB sämtliche Verträge, Leitfäden und weitere Hilfsmittel auf allen föderalen Stufen überarbeitet. Die Beschaffungsstellen und die Anbieter sind nun gefordert, die Neuerungen in den konkreten Beschaffungen umzusetzen. Vorschläge, wie die Kriterien «Verlässlichkeit des Preises» und «Plausibilität des Angebotes» konkret umgesetzt werden sollen, liegen vor und werden in der Praxis geprüft.
Um das Ziel einer national harmonisierten Gesetzgebung im Bereich der öffentlichen Beschaffungen zu erreichen, ist es wichtig, dass die Kantone möglichst rasch der revidierten IVöB, der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, beitreten.
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