Du liebst mich nicht

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Liebesbeziehungen verlaufen bekanntlich längst nicht immer glücklich. Die Liebe, sie kann erlöschen oder zerbrechen, sie wird enttäuscht oder gar missbraucht. Gescheiterte Beziehungen können ein Leben lang belasten. Das gilt nicht nur bei Menschen, sondern auch bei Firmen.

Im Infrastrukturbau etwa kann ein Liebesentzug bisweilen zu einem echten Problem werden. Dann nämlich, wenn ein wichtiger, öffentlicher Bauherr ein einzelnes Bauunternehmen bei der Vergabe von Aufträgen nicht mehr berücksichtigt. Das Liebesaus droht dem Unternehmen dann nicht nur das Herz, sondern gar das Genick zu brechen.

Bei freihändigen Vergaben oder Vergaben im Einladungsverfahren ist der Auftraggeber in seiner Entscheidung, mit wem er eine Beziehung eingehen möchte, mehr oder weniger ungebunden. Im offenen oder selektiven Verfahren hingegen gelten bei der Partnerwahl klare Vorgaben. Die Versuchung, mit einer kritischen Bewertung bei den qualitativen Kriterien eine unliebsame Zwangsheirat zu verhindern, ist aber natürlich gross. Wer will sich schon auf eine Beziehung einlassen, die in der Vergangenheit schon schwierig war, es an Zuverlässigkeit oder Qualität mangelte oder bei der die Partner unterschiedliche Streitkulturen pflegten?

Von einem wichtigen Bauherrn gemieden zu werden und plötzlich keine Aufträge mehr zu erhalten, kann auf der anderen Seite für ein Unternehmen fatal sein. Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, gibt es kaum. Zu klein sind oft die echten Alternativen, zu gross sind die Abhängigkeiten gegenüber den einzelnen Kunden. Deshalb braucht es gerade im Infrastrukturbau einen fairen und transparenten Wettbewerb.

Die Abteilung Tiefbau des Kantons Aargau hat ein beachtenswertes Modell entwickelt, bei dem Leistung und Erfahrungen mit den Bau- und Planunternehmen miteinfliessen in die Bewertung künftiger Auftragsvergaben. Davon profitiert nicht nur der Kanton, sondern auch Firmen, die hohe Qualität liefern. Gefördert wird damit aber auch der vielbeschworene Qualitätswettbewerb im Infrastrukturbau.

Fehler passieren sowohl in privaten wie auch in Geschäftsbeziehungen. In guten Beziehungen jedoch kann man aus Fehlern lernen. Und dazu muss man sich Fehler verzeihen können. Der Kanton Aargau tut dies bei seiner Unternehmensbewertung übrigens auch. Das nenne ich gute Beziehungspflege.