Werkleistungen neu gedacht

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Der revidierte KBOB-Leitfaden zur Beschaffung von Werkleistungen (Leistungsofferte) professionalisiert die Bauvergabe – mit Mitwirkung von Infra Suisse

Wie sind Werkleistungen im Bauwesen auszuschreiben, dass nicht mehr nur der tiefste Preis gewinnt, sondern das insgesamt vorteilhafteste Angebot?
Fünf Jahre nach Einführung des revidierten Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen BöB zeigt sich: Die Umsetzung der neuen Vergabekultur ist komplex. Für einen echten Paradigmenwechsel müssen Preis, Qualität, Nachhaltigkeit und Plausibilität ausgewogener berücksichtigt werden – rechtssicher, transparent und nachvollziehbar.
Der revidierte Leitfaden zur Beschaffung von Werkleistungen (Leistungsofferte) der KBOB, vorgestellt an der Swissbau 2026, greift diese Herausforderungen auf. Er basiert auf den Praxiserfahrungen seit 2020 und wurde unter Mitwirkung von Branchenvertretern – unter anderem Infra Suisse – weiterentwickelt.
Das Resultat ist ein deutlich strukturierteres, moderneres und praxistaugliches Instrument für öffentliche Bauherrschaften.

Ausgangslage: Vom «wirtschaftlich günstigsten» zum «vorteilhaften» Angebot

Mit der Revision des Beschaffungsrechts wurde 2020 der Begriff des «wirtschaftlich günstigsten Angebots» durch das «vorteilhafte Angebot» ersetzt.
Damit wurde ein klarer Wandel in der Vergabekultur lanciert:

Früher:
Preis stark dominierend
Nachhaltigkeit optional
Plausibilität des Angebotes kaum strukturiert
Heute:
Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation gleichwertig
Nachhaltigkeit integraler Bestandteil
Systematische Bewertung des Preises vorgesehen

Die Praxis zeigte jedoch rasch: Viele Vergabestellen benötigten eine konkrete methodische Hilfestellung. Genau hier setzt der revidierte Leitfaden zur Beschaffung von Werkleistungen (Leistungsofferte) an.

Beschaffungsformen bei Werkleistungen – klar strukturiert
Der Leitfaden unterscheidet in Kapitel 2 im Bereich der Werkleistungen folgende Beschaffungsformen:

  • Werkleistungen (Leistungsofferte) gemäss Art. 17 ff. BöB/IVöB.
  • (Gesamtleistungs-)Wettbewerb gemäss Art. 22 BöB/IVöB
  • (Gesamtleistungs-)Studienauftrag gemäss Art. 22 BöB/IVöB
  • Dialog gemäss Art. 24 BöB/IVöB

Je nach Projektkomplexität und Schwellenwert werden die Werkleistungen im offenen, selektiven, Einladungs- oder freihändige Verfahren ausgeschrieben.
Die strukturierte Darstellung erleichtert die Wahl des geeigneten Verfahrens und stärkt die methodische Klarheit.

Nachhaltigkeit – von der Erwähnung zur Verpflichtung
Während 2020 Nachhaltigkeit primär als mögliches Zuschlagskriterium erwähnt wurde, wird sie im revidierten Leitfaden umfassend integriert.

Neu gilt:

  • Pflicht zur Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenschutz in technischen Spezifikationen (Art. 30 Abs. 4 BöB)
  • Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Bewertung
  • Verweis auf bestehende Empfehlungen und Branchenstandards

Nachhaltigkeit ist damit nicht mehr Zusatz, sondern strukturelle Anforderung – sowohl in der Leistungsbeschreibung als auch in der Zuschlagsbewertung.

Gewichtung des Zuschlagskriteriums Preis – klare Leitplanken
Ein zentrales Thema der Praxis ist die Preisgewichtung.

Der revidierte Leitfaden präzisiert:

  • Mindestgewichtung des Preises: 20 Prozent
  • Möglichkeit projektspezifischer Anpassungen
  • Vermeidung einer Übergewichtung zulasten qualitativer Kriterien

Gerade im Bauwesen mit hohem Lohnanteil ist eine ausgewogene Gewichtung entscheidend. Eine zu starke Preisorientierung kann zu strategischer Unterbietung und späteren Nachträgen führen.
Die neue Systematik stärkt den Qualitätswettbewerb, ohne die Wirtschaftlichkeit zu vernachlässigen.

Bewertungsmethode

Eine wesentliche Neuerung ist die systematische Bewertung der Plausibilität des Angebotes. Die Gewichtung der Zuschlagskriterien soll sicherstellen, dass das vorteilhafteste Angebot im Sinne der Ziele der Vergabestelle ermittelt wird. Bei einfachen und standardisierten Werkleistungen kann der Preis mit etwa 60–80 % gewichtet werden, während bei komplexen und spezialisierten Bauvorhaben mit hohem Koordinationsaufwand, Einsatz mehrerer Fachgruppen und Maschinen sowie längerer Bauzeit – etwa im Bahnbau, Brücken- oder Spezialtiefbau – kann die Preisgewichtung auf etwa 20–50 % reduziert werden, während Qualitäts-, Organisations- und Fachkompetenzkriterien mit 50–80 % stärker bewertet werden. 

Grundprinzip
Preisangebote ausserhalb einer in den Submissionsunterlagen definierten plausiblen Bandbreite erhalten eine reduzierte Punktzahl.

  • Bewertungsskala: 0 bis 5 Punkte
  • Maximale Gewichtung dieses Kriteriums: 10 Prozent
  • Die Mindestgewichtung des Preises von 20 Prozent darf nicht unterschritten werden

Damit wird ein Gleichgewicht zwischen Preis und Plausibilität geschaffen.

Bewertungsmethoden im Überblick
Der Leitfaden beschreibt mehrere methodische Ansätze:

Methode:
Referenzpreis
Vollständige NPK-Kapitel
Mittelwert von NPK-Unterkapiteln
Mittelwert von Positionspreisen
Beschreibung:
Vergleich ausgewählter Einheitspreise mit Erfahrungswerten oder Kostenvoranschlag
Bewertung ganzer Kapitel innerhalb einzelner Normpositionen-Kataloge der Ausschreibung
Vergleich der Unterkapitelsummen mit dem Mittelwert der eingegangenen Angebote
Vergleich relevanter Einheitspreise mit dem Mittelwert der eingegangenen Angebote

Beispiel Referenzpreis
Weicht ein Einheitspreis nur geringfügig (z. B. ±5 Prozent) vom Referenzwert ab, kann die Höchstnote (5 Punkte) vergeben werden. Grössere Abweichungen führen zu einer linearen Reduktion innerhalb definierter Bandbreiten.
Der Leitfaden empfiehlt ausdrücklich, nicht isolierte Einzelpositionen zu bewerten, sondern mehrere relevante Positionen zu analysieren.
Diese Systematik erhöht Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit.

Umgang mit ungewöhnlich tiefen Angeboten

Ergänzend zur Plausibilitätsbewertung beschreibt der Leitfaden in Kapitel 8 den Umgang mit ungewöhnlich niedrig erscheinenden Angeboten:

  • Identifikation auffälliger Angebote
  • Einholung einer Begründung
  • Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Tragfähigkeit
  • Dokumentierte Entscheidfindung

Diese strukturierte Vorgehensweise schützt sowohl Auftraggeber als auch Anbieter vor unrealistischen Marktangeboten und späteren Konflikten.

Zuschlagskriterien – systematisch aufgebaut
Ein bedeutender Mehrwert des revidierten Leitfadens ist die Auflistung möglicher Zuschlagskriterien im strukturierten Anhang in Kapitel 11.

Er umfasst:

  • Preis- und Qualitätskriterien
  • Subkriterien
  • mögliche Nachweisformen

Beispiele für qualitative Kriterien:

  • Organisation und Schlüsselpersonen
  • Referenzen
  • Plausibilität des Angebotes
  • Bauablauf- und Terminplanung
  • Qualitätssicherung
  • Nachhaltigkeitskonzept
  • weitere

Die tabellarische Struktur unterstützt Vergabestellen bei der projektspezifischen Anpassung und stärkt die Vergleichbarkeit der Angebote.

 

Branchenbeteiligung – Mitwirkung von Infra Suisse
Ein wichtiger Aspekt der Revision ist die Einbindung der Praxis. Der Leitfaden wurde nicht isoliert von der KBOB erarbeitet, sondern unter Mitwirkung von Branchenvertretern weiterentwickelt – insbesondere von Infra Suisse und des Schweizerischen Baumeisterverbandes SBV.

Diese Mitwirkung stellt sicher:

  • Realitätsnähe der Bewertungsmethoden
  • Umsetzbarkeit der Plausibilitätsprüfung
  • Branchenakzeptanz der Gewichtungsmodelle
  • Ausgewogenheit zwischen Bauherrn- und Unternehmerinteressen

Gerade bei Themen wie Preisgewichtung, Lohnanteil oder Bewertung von NPK-Positionen ist die Einbindung der Bauwirtschaft zentral.
Die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Branchenverbänden stärkt die Legitimation und Praxistauglichkeit des Leitfadens.

Mehr als ein Regelwerk – ein Steuerungsinstrument
Der revidierte Leitfaden Werkleistungen ist mehr als eine juristische Orientierungshilfe.

Er verbindet:

  • strategische Zielsetzung (Vergabekultur)
  • methodische Klarheit (Bewertungssystematik)
  • rechtliche Sicherheit
  • praxisnahe Instrumente

Er unterstützt Vergabestellen dabei, die neue Vergabekultur aktiv umzusetzen – nicht nur formal, sondern operativ.

Fazit

Ein Qualitätssprung in der Werkleistungsvergabe
Der revidierte KBOB-Leitfaden zur Beschaffung von Werkleistungen (Leistungsofferte) steht für einen klaren Qualitätssprung in der öffentlichen Bauvergabe.

Er bietet:

  • eine präzisierte Preisgewichtung mit Mindestanforderungen
  • eine systematische Plausibilitätsbewertung der Angebotspreise
  • klare Leitlinien im Umgang mit ungewöhnlich tiefen Angeboten
  • eine strukturierte Kriterienarchitektur
  • die verbindliche Integration von Nachhaltigkeit
  • praxisnahe Bewertungsmethoden

Damit wird der revidierte Leitfaden zur Beschaffung von Werkleistungen (Leistungsofferte) zu einem modernen Instrument für eine ausgewogene, transparente und nachhaltige Vergabepraxis.

Handlungsempfehlung:
Vergabestellen sollten die neuen Instrumente konsequent anwenden, Bewertungsgremien schulen und bestehende Standards überprüfen.

Wer Preis, Qualität, Nachhaltigkeit und Plausibilität systematisch zusammendenkt, stärkt nicht nur die Rechtssicherheit – sondern auch die Qualität öffentlicher Infrastrukturprojekte.