Babys baden will gelernt sein

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Kleine Kinder müssen gebadet werden. Die Haut eines Babys ist aber sehr empfindlich. Zu häufiges Baden kann sie austrocknen. Insofern reicht es völlig aus, wenn man ein Baby ein- bis zweimal in der Woche badet. Wie der Reinigungsprozess vonstatten zu gehen hat, ist nicht so simpel. Es bedarf dem entsprechenden Wissen und der nötigen Vorbereitung. Die richtige Badetemperatur für einen Säugling beträgt zum Beispiel 37 bis 38° Celsius. Dass nach dem Waschgang das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden darf, steht zwar in keinem Elternratgeber, sollte uns allen aber klar sein.

Dem Bundesrat ist in der Hitze der Tagespolitik genau das passiert. Das Übel, welches der Bundesrat abzuwaschen beabsichtigt, ist der starke Franken. Dieser bedroht nun schon seit geraumer Zeit die heimische Exportindustrie und Tourismusbranche. In der Wirtschaft und den Medien enervierte man sich einerseits über unverändert hohe Importpreise, andererseits aber auch über die bundesrätliche Untätigkeit.

Angesichts des Wahlherbstes hat nun das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD das Baby unter seine Obhut genommen und entschieden, zu reagieren. Das EVD schlägt im Rahmen einem Eilverfahren eine Anpassung von Artikel 5 des Kartellgesetzes vor. So sollen beispielsweise Abreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen stets unzulässig sein, vorbehältlich einer Rechtfertigung aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz. So weit, so gut. Interessant ist dabei, dass der Bundesrat just vor einem Jahr ein revidiertes Kartellgesetz in die Vernehmlassung gegeben hat. Damals wurde vorgeschlagen, Art. 5 Absatz 4 zu streichen. Dessen Inhalt: Abreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen.

Offensichtlich hat sich das Volkswirtschaftsdepartement hier nicht nur in der Wassertemperatur geirrt, sondern tatsächlich gleich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Um das eigentliche Problem, nämlich die Nicht-Weitergabe von Wechselkursvorteilen an Schweizer Konsumenten, zu lösen, braucht es keine Anpassungen im Kartellgesetz. Die Beseitigung der unzähligen nicht-tarifären Handelshemmnisse – zum Beispiel bei Baumaschinen – wäre da das eindeutig bessere, effizientere und liberalere Gegenmittel.

Babys baden ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, welche mit Ruhe und Geduld erfüllt werden muss. Genauso wie das staatliche Eingreifen in den freien Markt. Die Revision des Kartellgesetzes im Schnellverfahren zeigt das einmal mehr. Der Vorschlag aus dem Volkswirtschaftsdepartement schafft nicht etwa mehr Wettbewerb, sondern vor allem viel Unsicherheit. Es ist gut möglich, dass sich die Hektik wieder legt. Jedoch wohl erst nach den (Bundesrats-)Wahlen.