Angesteckt oder geimpft?

Blog  > Angesteckt oder geimpft?

Erst seit kurzem und nur vereinzelt wird es eingesetzt. Doch bald kommt es breit zur Anwendung. Wie bald, hängt vom Engagement der einzelnen Kantone ab. Typisch Schweiz, halt. Die Erwartungen sind hoch. Endlich scheint es einen Weg aus der aktuellen, schwierigen Situation zu geben.

Die Rede ist natürlich vom neuen Beschaffungsrecht. Wer will schon ständig an Corona denken?! Die Ziele, die mit dem Beschaffungsrecht erreicht werden sollen, sind bekannt. Der Qualitätswettbewerb soll auf allen föderalen Ebenen gefördert werden. Man verabschiedet sich vom reinen Preiswettbewerb, bevorzugt Nachhaltigkeit und ermöglicht Innovation. Den Zuschlag darf nicht einfach das Angebot kriegen, das den tiefsten Preis offeriert.

Wichtiger werden Aspekte wie etwa die Zuverlässigkeit des Offertpreises, die zu erwartenden Kosten für Betrieb, Unterhalt und Rückbau oder der Innovationsgehalt und die Nachhaltigkeit von Angeboten. Die Planer und Bauunternehmen erhoffen sich davon ein Ende der destruktiven Preisspirale, die Bauherren vor allem mehr Planungssicherheit und tiefe Lebenszykluskosten.

Wie beim Impfen gibt es auch beim neuen Beschaffungsrecht Zweifler, die die Wirksamkeit und den Nutzen in Frage stellen. Auch wenn ein gewisses Mass an Skepsis angebracht ist: Die Chancen, die sich mit der Reform bieten, dürfen nicht ausser Acht gelassen werden. Wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit ist mit Recht ein Gebot unserer Zeit.

Öffentliche Beschaffer tragen angesichts ihres Beschaffungsvolumens eine grosse Verantwortung. Allein die Bundesstellen beschafften im Jahr 2019 Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von 6,1 Milliarden Franken. Für sie und die SBB gilt das revidierte Recht bereits seit Jahresbeginn. Rund ein Dutzend Kantone arbeiten daran, ihre Rechtsgrundlagen entsprechend der interkantonalen Vereinbarung anzupassen. Weitere folgen in den kommenden Monaten.

Anders als bei einer Impfung braucht es mehr als zwei Injektionen, bis die Gesetzesänderung in der Praxis wirkt. Mit den Leitfäden und Verträgen zur Beschaffung von Planer- und Werkleistungen der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) liegen erste wichtige Grundlagen vor. Bundesstellen haben ihre Handbücher angepasst und ihre Mitarbeitenden geschult oder werden dies umgehend tun müssen. Nun gilt es, Erfahrungen zu sammeln und die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen zu überprüfen. Gemeinsam mit der Wirtschaft müssen laufend noch bessere und zuverlässigere Instrumente für die Bewertung von Angeboten und Anbietern entwickelt werden.

Der Kulturwandel in der Beschaffungspraxis kommt. Er bringt die Baubranche voran. Für einmal gilt: Zeigen Sie sich nicht immun, sondern lassen Sie sich vom Wandel anstecken!

Verwandte Themen

BöB/IVöB

Am 1. Januar 2021 trat das neue Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) in Kraft und gilt für alle...

Mehr lesen