Ja zum Strassenfonds – nein zu Steuern auf Vorrat

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Der Fachverband Infra und der Schweizerische Baumeisterverbandbegrüssen die Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Allerdings ist das Konzept des Bundesrates zu überarbeiten. So ist auf eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags zu verzichten und der Netzbeschluss zu integrieren.

Einverstanden sind Infra und der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) mit den übrigen vom Bundesrat vorgeschlagenen Finanzierungsquellen für den NAF. Darüber hinaus gehende Mittel sind im Bedarfsfall jedoch aus den bereits beim Strassenverkehr erhobenen Abgaben zu beschaffen. So soll das Parlament regelmässig entscheiden, welcher Anteil der Einnahmen aus der Treibstoffabgabe für den neuen Fonds zu verwenden ist.

Ausser Zweifel steht für Infra und SBV die Notwendigkeit eines Nationalstrassenfonds an sich. «Der NAF ist eine wichtige Grundlage für eine langfristige und stabile Investitions- und Unterhaltspolitik bei unseren Nationalstrassen», sagt Urs Hany, der Präsident des Fachverbands Infra. Wie bei der Bahn sollen künftig auch bei den Nationalstrassen und Agglomerationen die Verkehrsinfrastrukturen aus einer Kasse finanziert werden.
Zuerst die Projekte, dann das Geld

Dass die Mittel in der heutigen Strassenkasse über kurz oder lang nicht mehr ausreichen, um ein leistungsfähiges und verlässliches Verkehrsnetz sicherzustellen, lässt sich nicht von der Hand weisen. «Doch dafür müssen die Strassenbenützer nicht auf Vorrat weiter belastet werden», betont Werner Messmer, Zentralpräsident des Schweizerischen Baumeisterverbandes. Aus den Einnahmen aus dem Strassenverkehr finanziert der Bund heute weit mehr als nur seine Ausgaben für die Strassen. So spült die Mineralölsteuer jährlich 1.5 Milliarden Franken in die allgemeine Bundeskasse. Für Werner Messmer ist darum klar, dass eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags nicht in Frage kommt. Die Abstimmung über die Autobahnvignette habe dies deutlich gezeigt. Einverstanden zeigen sich Infra und der SBV mit der gesamthaften Zweckbindung der Automobilsteuer für den NAF.

Infra und der Baumeisterverband schlagen vor, dass das Parlament zur Schliessung von allfälligen Finanzierungslücken den Verteilschlüssel bei der Mineralölsteuer periodisch zugunsten des NAF anpassen kann, wenn dies der Umfang der bewilligten Infrastrukturvorhaben und Fondsentnahmen verlangt. Diese Bedingung ist insofern sinnvoll, als sich erst mit den mehrjährigen, projektbezogenen Verpflichtungskrediten der konkrete Finanzbedarf und die Auswirkungen auf die Fondsmittel zeigen.

Netzbeschluss umsetzen

Im Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) des Bundesrates fehlen wichtige Netzergänzungen sowie die rund 400 Kilometer Kantonsstrassen aus dem sogenannten Netzbeschlusses. Bei der Abstimmung vom 24. November 2013 lehnten die Stimmberechtigten nicht den Netzbeschluss ab. Sie sprachen sich vor allem gegen dessen Finanzierung über eine Erhöhung des Vignetten-Preises aus. Die Umsetzung des Netzbeschlusses und auch die beiden Netzergänzungen «Umfahrung Morges» und «Glatttalautobahn» sind für die Leistungsfähigkeit des Nationalstrassennetzes in den Grossagglomerationen Lausanne-Genf und Zürich von grosser Bedeutung und daher zentrale Bestandteile des zukünftigen Nationalstrassennetzes. Aufgrund der langen Planungs- und Bewilligungsprozedere ist sicherzustellen, dass die Planungsarbeiten für notwendige Bauprojekte frühzeitig in Angriff genommen werden.

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