Beschaffungsrecht trägt Infrastrukturbau zu wenig Rechnung

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Die Besonderheiten von Bauleistungen werden mit der geplanten Revision des Beschaffungsrechts des Bundes zu wenig berücksichtigt. Preisverhandlungen oder Auktionen etwa lehnt der Fachverband Infra dezidiert ab.

Die Infrastrukturbauer sind besonders betroffen, wenn der Staat die Spielregeln für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ändert. Rund 80% ihrer Leistungen erbringen sie nämlich für die öffentliche Hand. Dass mit den Revisionen des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB und VöB) die Beschaffung von Bund, Kantonen und Gemeinden einander angeglichen werden, nützt dem Infrastrukturbau. «Die Harmonisierung von Bundesrecht und Interkantonaler Vereinbarung ist grundsätzlich zu begrüssen», meint Benedikt Koch, Geschäftsführer des Fachverbands Infra, der Branchenorganisation der Schweizer Infrastrukturbauer. «Wir unterstützen viele der vorgeschlagenen Änderungen. Doch leider trägt der Entwurf in wichtige Punkten den Besonderheiten der Bauwirtschaft nur ungenügend Rechnung.»

Bauwerke sind keine Standardprodukte

Dass sich die Beschaffung von Bauleistungen erheblich von der Beschaffung standardisierter Produkte unterscheidet, ist eigentlich bekannt: In den meisten Fällen liefert ein Bauunternehmen ein einzigartiges, auf die Bedürfnisse des Bauherrn zugeschnittenes Werk. Ein Angebot für eine Bauleistung dürfe daher keinesfalls nur nach dem Preis bewertet werden, betonen die Infrastrukturbauer. Es erklärt sich damit von selbst, dass elektronische Auktionen bei Bauleistungen fehl am Platz sind. Eine entsprechende Ausnahmeregelung muss nach Ansicht von Infra unbedingt im Gesetz verankert werden.

Dialog ja, Verhandlungsrunden nein

Im Gegensatz zu den Kantonen kennt der Bund bei komplexen Bauprojekten schon heute die Möglichkeit, dass der Auftraggeber und die Anbietenden im Dialog eine optimierte Variante erarbeiten können. Nach Ansicht des Fachverbands Infra muss diese Regelung unbedingt beibehalten werden, denn sie ermöglicht innovative und wirtschaftlich günstige Lösungen. Die Infrastrukturbauer wehren sich jedoch vehement gegen Verhandlungsrunden. Es sei ein weit verbreiteter Irrglaube von Vergabe- und Wettbewerbsbehörden, über Verhandlungsrunden – die oft zu reinen Preisabgebotsrunden verkommen – bessere Angebote erzielen zu können. Verhandlungsrunden erhöhen viel mehr die Gefahr, dass die elementaren Grundsätze der öffentlichen Vergabe – Fairness, Gleichbehandlung und Transparenz – verletzt werden.

Freihändige Vergabe von Aufträgen bis 500‘000 Franken

Welche Schwellenwerte für Bauaufträge bei Bund, Kantonen und Gemeinden heute gelten, ist nur schwer zu überblicken. Würde man einheitlich den Schwellenwert bei freihändigen Verfahren auf eine halbe Million Franken und bei Einladungsverfahren auf 1 Million Franken festlegen, könnten Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Der Fachverband Infra ruft die öffentlichen Vergabestellen zudem auf, Schwellenwerte maximal auszuschöpfen und nicht freiwillig ein höherstufiges Verfahren anzuwenden.

Vergaberecht muss auch vor Marktmacht schützen

Die Baubranche ist regelmässig mit Bauherrschaften konfrontiert, welche ihre Nachfragemacht ausnützen. Sie ändern etwa etablierte Regelungen und Standards einseitig zu Lasten der Auftragnehmer ab oder übertragen Risiken, welche eindeutig in den Verantwortungsbereich eines Bauherrn gehören, den Anbietern. Ein griffiges, einheitliches Beschaffungsrecht ist darum im Sinne der Bauunternehmen. Ihm unterstehen nicht nur öffentliche Ämter und ihre Vertreter, sondern auch privatrechtlich organisierte Unternehmen, die mehrheitlich dem Staat gehören. Dieser Sachverhalt muss im neuen Gesetz und der neuen Verordnung noch deutlicher zum Ausdruck kommen.

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