Sicherheits- und Gesundheitskonzepte für den Infrastrukturbau
Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen auf Baustellen müssen geplant sein. Die revidierte und seit dem 1. Januar 2022 gültige Bauarbeitenverordnung (BauAV) sieht nun vor, dass die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen auf Baustellen durch die Arbeitgeberin in schriftlicher oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, erstellt werden müssen.
Die Erstellung der Vorlagen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept wird den jeweiligen Arbeitgeberverbänden, beziehungsweise den entsprechenden Branchenlösungen überlassen.
Infra Suisse hat in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Arbeitssicherheit (BfA) die bereits bestehenden Vorlagen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzepte für Baustellen um drei weitere Dokumente erweitert:
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept für den Verkehrsweg- und Tiefbau
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept für Kleinprojekte Verkehrsweg- und Tiefbau
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept für Baustellen Spezialtiefbau
Die Grundlagen wurden mit der Suva abgestimmt und erfüllen die Anforderungen der BauAV.
Die Konzepte können durch den Betrieb auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden. Dies passiert über die Aktivierung der Checkboxen unter «Zutreffend». Die Felder «Spezifikation» können verwendet werden, um auf Nachweise im betrieblichen Sicherheitssystem zu verweisen oder wie der Checkpunkt umgesetzt wird.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Leonardo Garaguso, Leiter Markt & Technik bei Infra Suisse oder die BfA (beratung@bfa-bau.ch) sehr gerne zur Verfügung.