Nein zu Pilotprojekten Mobility Pricing

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Infra Suisse lehnt das Bundesgesetz über Pilotprojekte zu Mobility Pricing ab. Der Verband der Schweizer Infrastrukturbauer sieht jedoch grosses Potential in Mobility Pricing für die künftige Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen. Die geplanten Pilotprojekte des Bundesrates untersuchen jedoch Mobility Pricing nur hinsichtlich der Verkehrslenkung.

Die Kosten der Mobilität stärker als bisher nach dem Grundsatz des Verursacherprinzips zu verrechnen, wäre ein wirtschaftspolitischer wichtiger und verkehrspolitisch richtiger Schritt. Eine solche leistungsbezogene Komponente kennt man heute bei der Besteuerung von Mineralöl. Sie ist nicht nur die wichtigste Einnahmequelle für die Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturen, sie gilt auch als sehr effizient und effektiv. Doch ist hinlänglich bekannt, dass die Einnahmen aufgrund der Effizienzsteigerung und Elektrifizierung der Antriebe im Strassenverkehr trotz Verkehrszunahme sinken wird. Mobility Pricing ist aus Sicht von Infra Suisse daher ein vielversprechendes Modell, die Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen auch in Zukunft zu sichern.

Eigene Grundprinzipien zu Mobility Pricing werden missachtet

Der Bundesrat hat 2016 in einem Konzeptbericht seine Grundprinzipien zu Mobility Pricing festgelegt. Infra Suisse teilt die bundesrätlichen Grundprinzipen: leistungsbezogene Preise im Verkehr, Verkehrsträgerunabhängigkeit, fiskalische Neutralität, sozialpolitische Ausgestaltung, Datenschutz, Transparenz und modularer Aufbau bei der Umsetzung. Im aktuellen Entwurf des Bundesgesetzes über Pilotprojekte zu Mobility Pricing ist davon leider nichts mehr zu erkennen. Der Grundsatz des «modularen Aufbaus» findet in der Gesetzesvorlage keine Erwähnung mehr. Auch die künftige Finanzierungsproblematik der Verkehrsinfrastruktur, in der bisherigen Politik des Bundesrates als zentral definiert, wird vollständig ausgeblendet. Die Abweichung von den Grundprinzipien von 2016 werden vom Bundesrat weder erklärt noch begründet. Infra Suisse fordert daher den Bundesrat auf, seine Anstrengungen auf der Grundlage des Konzeptberichts von 2016 weiterzuverfolgen und auf die vorgeschlagenen Pilotprojekte zu verzichten.

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