Massnahmen für den Fall einer Strommangellage

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Die unsichere Situation hinsichtlich einer allenfalls drohenden Energieknappheit zwingt auch die Baubranche, sich mit dem Gedanken einer Strom-Kontingentierung auseinanderzusetzen. Der Bundesrat hat die Szenarien zur Kenntnis genommen und mögliche Bewirtschaftungsmassnahmen vorgeschlagen. Diese Massnahmen könnten sich auch auf den Infrastrukturbau auswirken.

Obwohl in den Medien von einer Entspannung der Energielage zu lesen war, könnten entsprechende Einschränkungen drohen. Die Unsicherheiten auf dem Strommarkt können somit auch in Zukunft unseren Alltag beeinflussen. Der Bundesrat hat aufgrund dieser Entwürfe zu Verwendungsbeschränkungen sowie Verboten, Sofortkontingentierungen und Netzabschaltungen zur verkürzten Vernehmlassung unterbreitet. Die Szenarien gehen von einer partiellen Netzabschaltung über eine Kontingentierung bis hin zu einer Situation des Blackouts aus. Hierfür wurden fünf Verordnungsentwürfe veröffentlicht:

  • Sofortkontingentierung elektrischer Energie
  • Kontingentierung elektrischer Energie
  • Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie
  • Abschaltung von Stromnetzen
  • Änderung des Landesversorgungsgesetzes

Sollten diese Bestimmungen im Falle einer Mangellage in Kraft treten, könnte dies wesentliche Einflüsse auf die Bauwirtschaft haben. Erfreulich ist jedoch, dass gewisse Ausnahmen vorgesehen wären:

«Soweit technisch möglich, bleiben von den Netzabschaltungen Endverbraucherinnen und Endverbraucher oder ganze Teilnetzgebiete ausgenommen, deren Versorgung mit Strom notwendig ist, um lebenswichtige Dienstleistungen erbringen zu können.
Die Kantone können in Abstimmung mit den Verteilnetzbetreibern und sofern technisch möglich weitere Ausnahmen definieren, welche zur Aufrechterhaltung der Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen notwendig sind. Sie sorgen dafür, dass diese Ausnahmen den Wettbewerb nicht verzerren.»
Quelle: Verordnung über die Abschaltung von Stromnetzen zur Sicherstellung der Energieversorgung

Was können Bauunternehmen tun?

Die Situationen auf den einzelnen Baustellen unterscheiden sich naturgemäss stark, die erforderlichen geeigneten Massnahmen müssen situativ bestimmt werden. Dennoch lassen sich einige übergeordnete Möglichkeiten hervorheben:

1. Bewusstsein weiter stärken
In erster Linie ist es angebracht, die vorgeschlagenen Energiesparmassnahmen umzusetzen. Mit wenigen Massnahmen kann ein wesentlicher Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden. Dies hat nicht zuletzt auch wirtschaftliche Vorteile.

2. Vorsorge treffen
Baustellen sind zunehmend abhängig von elektrisch betriebenen Einrichtungen sowie Kommunikationseinrichtungen, die bei Stromausfällen/Netzabschaltungen ausfallen würden.
Aufgrund des Ausfalls vieler vitaler Versorgungen und Services ist ausgeschlossen, dass in so einem Fall die «ordentlichen» Abläufe aufrechterhalten werden könnten.

Gerade mit Blick auf den Winter geht es vor allem darum,

  • die Baustelle in einen stabilen Zustand zu bringen (vgl. Winter: starke Schneefälle zu erwarten / Schlechtwetterfront) und
  • für die verbleibenden Risiken die Überwachung der Baustelle sowie die Reaktionsfähigkeit bei Überschreitung von Interventions- und Soforteingriffswerten sicherzustellen.

Die Sensibilisierung und Vorsorge können beispielsweise im Zuge der wöchentlichen Baustellensitzungen erfolgen.

3. Reaktionsfähigkeit erhöhen
Grundsätzlich ist hierfür das bereits bekannte Instrument eines Notfallplans zu verwenden. Hierzu kann eine kurze Checkliste mit den folgenden Inhalten zweckdienlich sein:

  • Wie kann bei einem Ausfall der Energie die Fertigstellung bis zur nächsten Etappe gewährleistet werden?
  • Welche Auswirkungen hat der Ausfall von Beleuchtungen für Unterführungen, Tunnels, provisorischen Wegführungen?
  • Was geschieht bei einer Störung oder dem Ausfall der Versorgung/Entsorgung der Baustelle?
  • Wie reagieren wir auf einen Ausfall von Pumpenanlagen, Wellpoint, Tauchpumpen sowie von Pumpenüberwachungssystemen (→ Grundwasserabsenkung gefährdet)?
  • Welche Effekte hat der Ausfall der automatisierten geodätischen Vermessung (Theodoliten)?
  • Wie wird verhindert, dass Alarmwerte unentdeckt bleiben (Baugruben, Häuser, Gleisanlagen, etc.)?
  • Wie wird der Ausfall von allgemeinen automatisierten Überwachungen mit automatisierten Alarmkonzepten (Weggeber, Pressendrücke, Wasserstandsmessung, etc.) vermieden?
  • Wie wird das Ausfallrisiko von Rohrheizungen minimiert (→ Vereisungsgefahr im Winter, Konsequenz Rohrbruch, Wasserschaden)?
  • Wozu führt der Ausfall der Kommunikationsmittel zum Aufbieten von Mitteln bei Überschreitung von Interventions- und Soforteingriffswerten?
  • Welche Mittel sind für dringend erforderliche Massnahmen zur Schadensabwendung nötig? Wie werden diese sichergestellt?

Um Infrastruktur- und/oder Personenschäden zu vermeiden, ist in Absprache mit der Bauherrschaft resp. deren Vertreter die Installation einer alternativeren Energieversorgungs-Massnahme (z.B. mit Diesel-Generatoren) zu planen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Massnahmen als zusätzlicher Bestandteil der Baustelleninstallation dem Werkvertrag anzugliedern sind.

Wie geht es weiter?
Infra Suisse wird sich im Rahmen der Vernehmlassung in Zusammenarbeit mit weiteren relevanten baunahen Branchenverbänden aktiv zugunsten unserer Mitglieder einbringen. Dabei werden wir wiederholt auf die Systemrelevanz der Bauwirtschaft aufmerksam machen.

Um auf eine allfällige Kontingentierung bei einer eintretenden Energiemangellage bis hin zu einem Blackout vorbereitet zu sein, wird das Aufzeigen eines Notfallplanes unerlässlich sein. Infra Suisse hat sich diesbezüglich Gedanken gemacht, steht mit den öffentlichen Bauherren sowie den Partnerverbänden in Kontakt und stellt die Kommunikation sicher. Prioritäres Ziel soll aber nach wie vor sein, den Baustellenbetrieb aufrecht erhalten zu können.

Haben Sie Anliegen, weitere Lösungsansätze oder Erfahrungen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Mehr Informationen

Adrian Dinkelmann
Geschäftsführer
058 360 77 70
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Mehr Informationen

Leonardo Garaguso
Leiter Markt & Technik
058 360 77 72
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