Das neue Nachtragswesen beim ASTRA

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Im Februar publizierte das ASTRA über zehn neue Dokumente zum Nachtragswesen. Mit einer möglichst hohen Standardisierung und Harmonisierung sowie einer allgemeinen Qualitätsverbesserung bei Projekten, sollen Nachträge soweit wie möglich reduziert werden. Infra Suisse begrüsst die Änderungen. Ganz vermeiden lassen sich Nachträge aufgrund der langen Projektdauer von Infrastrukturbauten auch in Zukunft nicht.

Das ASTRA ist bestrebt, das Nachtragswesen zu professionalisieren. Ziel ist es Nachträge insgesamt zu verringern. Dies soll unter anderem mit einer schweizweit einheitlichen Umsetzung, klaren Vorgaben für alle am Bau Beteiligten sowie einer höheren Projektqualität erreicht werden. Dass dabei Anpassungen in den Projektierungsphasen notwendig sind, wurde vom ASTRA richtig erkannt und ist zu begrüssen. So bestehen neu ein Leistungsbeschrieb für Projektverfasser, Vorlagen für Startsitzungen und Preisanalysen sowie Chancen- und Risikoanalysen.

Wo sind die Bauunternehmen betroffen?

Die Dokumenttitel lassen keine Rückschlüsse zu, ob diese für Bauunternehmen unmittelbare Relevanz haben. Unter «Leistungsbeschreibung für Projektverfasser» ist beispielsweise zu finden, dass auch baustellenspezifische Schutzmassnahmen im Leistungsverzeichnis aufgeführt werden sollen. Ein lobenswerter Vorsatz, der aber vermutlich von vielen Projektverfassern nicht einfach zu erfüllen sein wird. Das gleiche gilt für die «qualitativ hochstehenden Ausschreibungsunterlagen mit wenig Angriffspunkten für Nachtragsforderungen». Aufgrund der langen Projektdauer im Infrastrukturbau ist zwangsläufig mit unterschiedlichen Anpassungen zu rechnen. Statt rigoros Nachträge verhindern zu wollen, sollte eher ein praktikables Vorgehen gefunden werden, um rasch und unkompliziert Lösungen zu finden.

Das Dokument «Leistungsbeschrieb Angebotsevaluation technisch betriebswirtschaftlich» behandelt detailliert, wie mit Angeboten von Unternehmern umzugehen ist. Insbesondere das Thema Preisanalysen ist hier ein zentraler Bestandteil. Zusammen mit der Excel-Vorlage kann es einen erheblichen Mehraufwand für alle Anbieter verursachen – mit wenig Vorteilen für die jeweilige Beschaffung. Hier ist zu hoffen, dass bei künftigen Beschaffungen nicht alle aufgeführten, sondern die jeweils passenden Möglichkeiten verlangt werden.

Der Nachtragsprozess

Der eigentliche Nachtragsprozess für Bauleistungen ist in mehreren Schritten und Dokumenten unterteilt:

  • Nachtragsmanagement
  • Verhandlungen
  • Nachtragsbegehren
  • Nachtragsforderung
  • Nachtragsantrag

Das Nachtragsmanagement regelt den Prozess zur Feststellung, ob ein Nachtrag überhaupt gerechtfertigt ist. Gemäss Zeiteinteilung scheint ein Durchlaufen des Prozesses in weniger als zwei bis drei Monaten nicht möglich zu sein. Für die darauffolgende Verhandlungsphase sind 80 Arbeitstage, also nochmals fast drei Monate vorgesehen. Die Neuerungen vom ASTRA sind lobenswert. Die Fristen zur Behandlung von Änderungen und Nachträgen scheinen etwas zu lang angesetzt zu sein. Da mag auch der Hinweis darauf, dass die Nachtragsforderungen zeitnah zu bearbeiten und Verhandlungen rasch zu führen sind, nichts ändern. Es bleibt zu hoffen, dass der Prozess in der Praxis rascher geht.

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