5-Jahres-Überprüfung der Grundbildung

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Bei einer Befragung von Infra Suisse gaben 94% der Lehrbetriebe an, dass die Grundbildung im Berufsfeld Verkehrswegbau den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entspricht. Das ist erfreulich und möglicherweise auch ein Grund, weshalb die Lernendenzahlen im Verkehrswegbau in den letzten Jahren stabil geblieben sind.

Die rechtlichen Grundlagen der beruflichen Grundbildung werden regelmässig überprüft und bei Bedarf den wirtschaftlichen, technologischen und didaktischen Entwicklungen angepasst. Eine solche Überprüfung muss mindestens alle 5 Jahre erfolgen. Von Oktober bis Dezember 2018 wurden die Bildungsverantwortlichen der Lehrbetriebe, der überbetrieblichen Kurse und der Berufsfachschulen befragt. Sie bilden gemeinsam die Strassenbauer, Gleisbauer, Grundbauer, Industrie- und Unterlagsbodenbauer oder Pflästerer aus. Zudem nahmen die Kantone und der Bund Stellung zur Situation im Berufsfeld.

Eine fundierte, praxisnahe und zukunftsfähige Grundbildung ist wichtig – sowohl für die Lernenden als auch für die Branche. Das ist im Verkehrswegbau offenbar mehrheitlich der Fall. Die Grundbildung wird insgesamt als gut bis sehr gut eingeschätzt. Als wichtig erachtet wird der Praxisbezug bei der Ausbildung. Mit dem kompetenzorientierten Unterrichtskonzept sind die Voraussetzungen dafür vorhanden. Die Umsetzung muss jedoch weiter verbessert werden. So arbeitet etwa die Berufsfachschule Verkehrswegbauer mit Hochdruck daran, die Lehrmittel und die Lerndokumentation zu verbessern und vor allem zu vereinfachen.

Kompetenzen im Bereich der Digitalisierung gewinnen künftig weiter an Bedeutung. Da ist man sich in der Branche weitgehend einig. Auch die Grundbildung muss dieser Entwicklung Rechnung tragen und die Lernenden befähigen, mit den neuen Möglichkeiten auf der Baustelle umzugehen. Eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen der Grundbildung drängt sich zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht auf.

Ausbildung im Lehrbetrieb

Im dualen Bildungssystem der Schweiz kommt dem Lehrbetrieb eine zentrale Rolle zu. Dort findet der grösste Teil der Ausbildung statt. Die Lehrbetriebe geben an, den Lehrauftrag gemäss Bildungsplan gut erfüllen zu können. Je nach Firmenstruktur und Auftragslage fällt es jedoch nicht leicht, den Lernenden die verlangten Kompetenzen vermitteln zu können. Dafür die Ausbildung in den überbetrieblichen Kursen zu verstärken, löst das Problem nicht. Wichtigster Ausbildungsort ist und bleibt der Lehrbetrieb. Die Unternehmen und auch die Kantone wären kaum bereit, die Kosten für zusätzliche überbetriebliche Kurse zu tragen.

Grundbildung auf dem Prüfstand

Zwei Bildungsverordnungen und Bildungspläne – jeweils für die EFZ- und die EBA-Ausbildungen – bilden die rechtliche Grundlage der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Verkehrswegbau. Sie beschreiben, was die Lernenden am Ende ihrer Lehre können müssen. Auf dieser Grundlage wird ausgebildet: im Lehrbetrieb, in den überbetrieblichen Kursen und an der Berufsfachschule. Im Rahmen der 5-Jahres-Überprüfung haben die Branchenorganisationen Infra Suisse, VöV, Pavidensa und der Verband Schweizerischer Pflästerermeister ermittelt, wie gut diese Grundlagen den aktuellen Anforderungen der Wirtschaft entsprechen und wie gut sie umgesetzt werden.

Auskunft

Infra Suisse
Geschäftsstelle
058 360 77 77
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